Für uns ist klar: Bund und Länder müssen massiv investieren, um die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Landes zu gewährleisten.
Dazu zählen u.a. Investitionen in den klimaneutralen Umbau, nachhaltige Mobilität, Infrastruktur und Digitalisierung – aber auch in die Daseinsvorsorge wie bezahlbaren Wohnraum, Bildung und Gesundheit sowie in das Personal im öffentlichen Dienst.
Unser Aufruf geht daher an alle Entscheidungsträger*innen in den Kommunen, Ländern und dem Bund: Investiert in die Zukunft unseres Landes durch eine gute Daseinsvorsorge, statt auf der Stelle zu treten und Deutschland ins Abseits zu schieben.
Die Investitionsoffensive der Bundesregierung ist schon mal ein guter Schritt. Aber es sind noch weitere Schritte nötig.
Wir brauchen eine Investitionsoffensive
- Schuldenbremse abschaffen oder grundlegend reformieren
Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist ein Befreiungsschlag zur Modernisierung unseres Landes. Trotzdem bleibt es dabei: Die Schuldenbremse muss so reformiert werden, dass zukunftsorientierte Investitionen nicht mehr unter kurzfristigen Haushaltszwängen leiden. Denn das Sondervermögen gerät früher oder später an seine Grenzen, und mit ihrer Blindheit gegenüber Investitionen wird die Schuldenbremse den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht gerecht. Ihre Abschaffung oder zumindest eine grundlegende Reform ist, gerade in Krisenzeiten wie diesen, längst überfällig. Ob in lebenswerte Städte und Gemeinden, bezahlbaren Wohnraum, einen gut funktionierenden Nahverkehr, Krankenhäuser, Sport- und Freizeiteinrichtungen und ein hochwertiges Bildungssystem – Investitionen, die den bestehenden Investitionsstau auflösen, müssen von der Schuldenbremse zukünftig ausgenommen werden. - Bestehende Spielräume nutzen
Solange die Schuldenbremse unverändert in Kraft ist, sind Bund und Länder aufgerufen, alle verbleibenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen zu nutzen. So sollten öffentliche Unternehmen gestärkt werden. Bei der Berechnung des erlaubten Spielraums im Rahmen der Schuldenbremse sollte auch eine realistischere Einschätzung der aktuellen Konjunkturlage die zusätzliche Aufnahme von Krediten ermöglichen. - Sonderfonds für Transformation und Investitionen in die Infrastruktur
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2023 dürfen Sondervermögen nicht mehr überjährig genutzt werden. Deshalb ist es gut, wenn sich die demokratischen Parteien auf ein Sondervermögen einigen, das durch die Verankerung im Grundgesetz unabhängig von der Schuldenbremse ist. Es soll Investitionen in die Infrastruktur sowie in die Transformation Deutschlands zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen. Entlastung und Stabilisierung der Kommunen
Die Städte und Gemeinden müssen sowohl kurzfristig entlastet als auch längerfristig auf ein stabiles finanzielles Fundament gestellt werden. Wir fordern daher:Solidarische Entschuldung: eine einmalige Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder sowie längerfristige Maßnahmen, um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen
Eine Reform der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer mit einer breiteren Einnahmebasis
Ein echtes Konnexitätsprinzip und – wo nötig – Änderungen im Grundgesetz: Wenn Kommunen Aufgaben aus dem Bereich von Bund und Ländern übernehmen sollen, müssen sie dafür von der jeweiligen Ebene auch entschädigt werden
Investitionen in Fachkräfte im gesamten öffentlichen Dienst
- Kommunen erhalten Zugriff auf bebaubare Flächen
Damit stärker dringend notwendige Investitionsprojekte realisiert werden können, sprechen wir uns dafür aus, das kommunale Vorkaufsrecht der Kommunen zu stärken und ihnen schärfere planungsrechtliche Instrumente zu geben. - Eine neue, strategische Rolle für unseren Staat
Deutschland muss Zukunftstechnologien aktiver fördern, die grundlegend für Klimaneutralität und industrielle Wertschöpfung sind. Wir brauchen diversifizierte Lieferbeziehungen und mehr Anreize für digitale und innovative Produktionsweisen. Das sichert Beschäftigung und macht Europa krisenfest. - Planungssicherheit schaffen
Öffentliche Gelder müssen verlässlich zur Verfügung stehen. Nur so können z. B. die Baubranche oder Handwerksbetriebe sicher planen und wirtschaften. - Gleiche Rechte und Pflichten für alle – EU-weit
Wenn private Investitionen gefördert werden, müssen dafür einheitliche Konditionen (Standards Guter Arbeit) gelten – in unseren Bundesländern, im Bund, aber auch innerhalb der EU. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigungssicherung, die Standortentwicklung und die Einhaltung von Tarifverträgen.
Beispiel Schleswig-Holstein
Im nördlichsten Bundesland gehen wir bis zum Jahr 2030 von einem öffentlichen Investitionsbedarf von mindestens 17 Milliarden allein in den vier Bereichen Klimaschutz, Infrastruktur, Wohnungswesen und Gesundheit aus. Das hat eine von uns in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2022 ergeben.
Studie verlinken?! nord.dgb.de/presse/++co++1732c668-dc03-11ec-9e07-001a4a160123